Betreuungsdienst Glücksmomente
Der Betreuungsdienst Glücksmomente unterstützt Menschen mit Pflegebedarf liebevoll und individuell im Alltag – direkt dort, wo sie sich am wohlsten fühlen: zu Hause. Unser Ziel ist es, Selbstständigkeit zu fördern, Angehörige zu entlasten und Lebensfreude im Alltag zu bewahren. Dabei verbinden wir Zuverlässigkeit, Herzlichkeit und fachliche Kompetenz zu einem ganzheitlichen Betreuungskonzept.
Ob im Haushalt, bei Besorgungen oder einfach als Gesprächspartner – mit uns sind sie garantiert gut versorgt.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Wir unterstützen im Haushalt – z. B. beim Staubsaugen, Wäschewaschen, Geschirrspülen oder beim Reinigen der Wohnung. So bleibt das Zuhause ein gepflegter, sicherer Ort.
Einkauf
Ob gemeinsames Einkaufen oder die Erledigung Ihrer Besorgungen – wir helfen dabei, den Alltag einfacher zu gestalten. Auf Wunsch nehmen wir auch Rezepte entgegen und bringen Ihre Medikamente mit.
Einzelbetreuung
Wir sind an Ihrer Seite – zum Vorlesen, Spielen, Spazierengehen oder einfach zum Reden. Die persönliche Betreuung richtet sich ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Gruppenbetreuung
In kleinen, festen Gruppen erleben unsere Klienten gemeinsame Stunden voller Abwechslung, Unterhaltung und Gemeinschaft – mit Spielen, Mottotagen, Musik, gemeinsamen Mahlzeiten und ruhigen Angeboten wie Bingo oder Kartenspielen. Dies findet regulär in der Betreuungsstätte Fuchsbau statt, aber auch bei Ausflügen in die umliegende Umgebung. (weitere Infos unter Fuchsbau)
Begleitung im Alltag
Wir begleiten Sie zuverlässig zu Arztterminen, Behörden, Friseurbesuchen oder auf einen Spaziergang – sicher und einfühlsam.
Wer hat Anspruch auf unsere Leistungen?
Unsere Leistungen richten sich an Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1). Sie müssen nicht dauerhaft pflegebedürftig sein – auch wer vorübergehend Unterstützung benötigt oder Angehörige entlasten möchte, kann unsere Angebote nutzen.
Kostenübernahme und Pflegebudget
Viele unserer Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden. Folgende Budgets stehen dafür zur Verfügung:
- Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatlich 131 €, die für hauswirtschaftliche Hilfe und Betreuung genutzt werden können.
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI): Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, kann stundenweise Ersatzpflege durch uns übernommen werden – die Kosten trägt die Pflegekasse (bei Pflegegrad 2–5, bis zu 3.539 € pro Jahr).
- Umwandlung von Pflegesachleistungen (§45a SGB XI): Nicht ausgeschöpfte Sachleistungen (z. B. aus der ambulanten Pflege) können anteilig für zusätzliche Betreuungs- oder Entlastungsleistungen verwendet werden.
Gerne stimmen wir gemeinsam mit Ihnen die beste Kombination aus den verfügbaren Budgets ab. Sollte dennoch Bedarf über die Kassenleistung hinaus bestehen, sind alle Angebote selbstverständlich auch als Privatzahlerleistungen buchbar.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie transparent, persönlich und mit Blick auf das, was wirklich zu Ihnen passt.
Mit Glücksmomente holen Sie sich nicht nur Unterstützung – sondern auch Wärme, Zeit und Lebensfreude ins Haus.